Qualitätsentwicklung
Kinderschutz
Das Wohl des Kindes und sein gesundes Aufwachsen stehen für uns grundsätzlich an erster Stelle. Kinder vor Gefahren zu schützen und ihr Wohl immer im Auge zu behalten, gehört zu den Pflichtaufgaben einer jeden Kindertageseinrichtung. Der Kinderschutzauftrag für Kindertageseinrichtungen ist im Bundeskinderschutzgesetz (§ 8a SGB VIII) festgelegt.
Sofortiges Handeln bei Gefährdungsrisiko
Sollten die Fachkräfte der Einrichtung ein Gefährdungsrisiko erkennen, wird dieses Risiko nach einem festgelegten Verfahren im Austausch der Leitung der Kindertagesstätte mit einer im Kinderschutz erfahrenen Fachkraft beurteilt. Das Kind und die Personensorgeberechtigten werden in die Abschätzung des Gefährdungsrisikos mit einbezogen, soweit dies das Wohl des Kindes nicht gefährdet.
Die Fachkräfte werden ggf. auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken und sind verpflichtet, den ASD des Jugendamtes zu informieren.
Erweitertes Führungszeugnis
Jeder Mitarbeiterin, jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, vor Dienstantritt dem Arbeitgeber ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Diese Führungszeugnisse überprüfen wir in regelmäßigen Abständen.
Qualitätskriterien und Qualitätsinstrumente
Regelmäßige Schulung aller Mitarbeiterinnen
Alle Erzieherinnen und Sozialassistentinnen nehmen regelmäßig an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teil. Dies gewährleistet, dass sie ihr Fachwissen ständig erweitern und damit eine zeitgemäße und kompetente Arbeitsweise.
Fachlicher Austausch
Der fachliche Austausch im Team findet regelmäßig wöchentlich statt.
Team-Tage
Die Inhalte des Konzeptes werden regelmäßig überprüft, ggf. mit externen Referenten.
Zusammenarbeit mit der Gemeinde Edewecht
Ein intensiver Austausch mit den für uns zuständigen Vorgesetzten findet regelmäßig statt. Sie unterstützten uns in allen fachlichen Fragen.
Beschwerdemanagement
Grundsätzlich werden alle Beschwerden ernstgenommen. Die Leitung und die Mitarbeiterinnen stehen den Eltern bei Fragen und Beschwerden zur Verfügung. Die Leiterin der Kindertagesstätte ist Ansprechpartnerin bei allem, was das Haus betrifft.
Qualität gewährleisten: Gestaltung des Prozesses
Wie werden die Qualitätskriterien benutzt?
Für die Überprüfung der pädagogischen Standards ist in erster Linie die Leitung der Kindertagesstätte verantwortlich. Sie arbeitet eng mit den Leiterinnen der gemeindlichen Kitas und der Gemeinde Edewecht zusammen.
Gesetzliche Grundlagen
Laut Niedersächsischem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTag) haben wir folgenden Auftrag zu erfüllen:
Dieses Gesetz ist für uns die Grundlage und Orientierung unserer Arbeit.Wir definieren Erziehung und Bildung als interaktiven Prozess zwischen Kindern, deren Eltern und den pädagogischen Fachkräften. Im Zentrum der pädagogischen Arbeit steht das Kind. Am „Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in Tageseinrichtungen für Kinder in Niedersachsen“ orientiert, schaffen wir Bedingungen für Bildungserfahrungen auf elementarpädagogischem Niveau.
Sozialkulturelle Einflüsse, die sich durch die Lebens- und Familienzusammenhänge im jeweiligen Einzugsgebiet zeigen, finden dabei besondere Berücksichtigung.